Allgemeine Geschäftsbedingungen
ThönerFilm Medienproduktion, Inh. Gregor Thöner, Sandstrasse 3, 82319 Starnberg
§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Verträge zwischen ThönerFilm Medienproduktion und seinen Auftraggebern.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von ThönerFilm nicht anerkannt und werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ThönerFilm ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsumfang Video und Fotografie
1. ThönerFilm erstellt für seine Auftraggeber professionelle Videos und Fotografien (nachfolgend „Aufnahmen“, „Bildmaterial“ oder „Werk“ genannt). Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen ThönerFilm und dem Auftraggeber jeweils individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Auftraggeber an ThönerFilm zunächst eine Anfrage mit den gewünschten Leistungen. ThönerFilm prüft die Wünsche des Auftraggebers auf Vollständigkeit und Realisierbarkeit und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot mit der dazugehörigen Projektzusammenfassung. Erst durch die Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber kommt ein Vertrag zwischen ThönerFilm und dem Auftraggeber zustande.
2. Die Vorstellungen des Auftraggebers werden von ThönerFilm nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Auftraggeber erkennt jedoch an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine Kreativleistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. ThönerFilm schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Auftraggebers möglichst nahe kommt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, steht dem Auftraggeber ein Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
4. Sofern der Auftraggeber für die Erstellung des Bildmaterials Personen zur Verfügung stellt (z B. Mitarbeiter oder Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen durch Abschluss geeigneter Model-Release-Vereinbarungen eingewilligt haben.
5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Ausgangsmaterial und Restmaterial (Bild und Ton) verbleiben bei ThönerFilm. Einen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten oder bearbeitbaren Dateien hat der Auftraggeber nicht.
§ 3 Vergütung und Eigentumsvorbehalt
1. Für die Leistungen von ThönerFilm wird die Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Location- und Studiomieten etc.) sowie gegebenenfalls entstandene Drittkosten (Model, Stylist, Tonmeister, Sprecher etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die Kostenvoranschläge von ThönerFilm sind unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von ThönerFilm anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die ThönerFilm nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von ThönerFilm, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält ThönerFilm auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
4. Die Vergütung wird mit Rechnungstellung fällig und ist, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungstellung zu leisten. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so wird das Teilhonorar mit der Rechnung für die jeweilige Teillieferung fällig. ThönerFilm ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
5. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (dreißig) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. ThönerFilm bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
6. Bis zur vollständigen Bezahlung aller ThönerFilm aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die Aufnahmen und Datenträger Eigentum von ThönerFilm. ThönerFilm ist nicht verpflichtet, digitale Daten der angefertigten Aufnahmen aufzubewahren, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung und Aufbewahrung bei ThönerFilm erfolgen soll, ist dies gesondert zu vereinbaren.
§ 4 Nutzungsrechte
1. ThönerFilm steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags gefertigten Aufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Auftraggeber erwirbt die Nutzungsrechte an dem gelieferten Bildmaterial erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Kosten. Bei Zahlungsverzug behält sich ThönerFilm rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Auftraggeber resultieren, insbesondere, wenn er Werke von ThönerFilm im Zeitraum des Zahlungsverzuges nutzt oder veröffentlicht.
2. Die von ThönerFilm hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von ThönerFilm.
3. Der Auftraggeber erwirbt an dem gelieferten Bildmaterial grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von ThönerFilm. Die Einräumung von Exklusivrechten bedarf einer individuellen Vereinbarung und bedingt einen Aufschlag von 100 % auf das Grundhonorar. Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung noch unbekannte Nutzungsarten sind vom Vertrag nicht erfasst.
4. Veränderungen des Bildmaterials durch Composing, Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ThönerFilm gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt aufgenommen oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
5. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, auch an Konzern- oder Tochterunternehmen, bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Aufnahmen übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Aufnahmen die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
6. Bei jeder Verwertung der Aufnahmen ist ThönerFilm mit Logo und Namen zu nennen. Die nachträgliche Veränderung oder Entfernung von Urheberangaben ist unzulässig. Verstößt der Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Nennung von ThönerFilm, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
7. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt ThönerFilm berechtigt, die Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz und zur Illustration zu verwenden (z.B. Homepage, Blogs, Social Media Flyer, etc.).
8. Eine rechtsverletzende Nutzung von Fotomaterial, welche nicht von der Einräumung von Nutzungsrechten seitens ThönerFilm gedeckt sind, ist seitens des Auftraggebers nach den Regelungen in der jeweils gültigen Fassung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) nachträglich zu honorieren.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
1. Die Haftung von ThönerFilm wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet ThönerFilm jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von ThönerFilm für Erfüllungsgehilfen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, ist eine Haftung von ThönerFilm ausgeschlossen.
2. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete Mit- oder Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Thönerfilm gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
3. ThönerFilm übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. ThönerFilm werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind.
4. Der Auftraggeber stellt ThönerFilm von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen ThönerFilm aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
§ 6 Mängelrügen und Abnahme
Mängelrügen müssen unverzüglich sowie schriftlich erfolgen und bei ThönerFilm spätestens sieben Werktage nach Ablieferung der Aufnahmen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§ 7 Nebenpflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen ThönerFilm übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt ThönerFilm frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ablieferung der Aufnahmen ist der Auftraggeber für die sachgemäße Verwendung verantwortlich.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. ThönerFilm verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 9 Eigenwerbung
ThönerFilm ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Alle zwischen ThönerFilm und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland.
2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz von ThönerFilm als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
3. ThönerFilm ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hiervon vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt die Zustimmung zu der Änderung als erteilt.
Stand: April 2022